Schnellberechnungen für Steuern und Geld
Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Schnellberechnungen für die Bereiche Steuern, Wirtschaft und Geld.
Schnellberechnungen für Geld
Diese Seite beinhaltet einen Riester-Renten-Rechner, einen Elterngeldrechner, einen Arbeitslosengeld-I-Rechner, einen Arbeitslosengeld-II-Rechner und einen Witwen-Renten-Rechner.
Mit dem Riester - Rente - Rechner haben Sie die Möglichkeit Ihre individuelle Förderungshöhe zu berechnen. Mit der Riester Rente hat der Staat eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge geschaffen. Die Riester Rente basiert auf privaten Einlagen die staatlich gefördert werden. Mit dieser Schnellberechnung wird dabei auch Ihr jährlich zu leistender Eigenanteil ermittelt, damit Sie die maximal mögliche Förderhöhe erreichen können.
Der Eigenanteil ist Ihr privater Anteil, den Sie als jährlichen Beitrag zu leisten haben, um die ermittelte Riesterzulage zu erhalten.
Die errechnete Riesterzulage bildet die Summe aller Förderungsmaßnahmen (steuerliche Förderung plus finanzielle Zulagen).
Die vom Rechner ermittelte Steuerersparnis ist eine Annäherung an die Realität. Der Berechnung liegen folgende Annahmen zu Grunde: Pauschaler Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben, Zusammenveranlagung von Ehepartnern etc.
Mit dem Elterngeld-Rechner können werdende Mütter oder Väter ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld berechnen. Ein eventuelles Einkommen, während der Elterngeld-Förderung, kann bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt werden.
Ein Einkommen auf Basis einer Teilzeittätigkeit mit maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche, neben dem Bezug von Elterngeld, ist gesetzlich erlaubt. Die Reduktion des Elterngeldes ist dabei so hoch, dass sich dies aus unserer Sicht nicht lohnt. Testen Sie dies gerne selbst mit unserem Elterngeldrechner.
Durch die Zahlung von Elterngeld erreicht der Staat sein eigentliches Ziel. Eltern, die sich die Zeit für ihr Neugeborenes Kind nehmen und damit auf Einkommen verzichten, erhalten eine sehr großzügige Entschädigung für den Einkommensausfall.
Mit dem Arbeitslosengeld-I-Rechner können Sie die Berechnung des Anspruchs aus Arbeitslosengeld 1 durchführen. Berechnen Sie mit wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie rechnen können.
Das Arbeitslosengeld 1, ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, der sich aus Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung, aus einer vorangegangenen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt, im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) welches eine versicherungsfreie Sozialleistung darstellt.
Anpruch auf Arbeitslosengeld 1 haben Arbeitslose, welche die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllen. Eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 1, ist die Einhaltung folgender Rahmenfrist: Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss für insgesamt 360 Tage, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Man spricht hierbei von einer Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Mit dem Arbeitslosengeld-II-Rechner (Hartz 4) können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 ermitteln. Mit Wieviel Arbeitslosengeld können Sie rechnen, abhängig von Ihren Ausgaben für Kaltmiete oder Warmmiete, von der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrem eigenen oder dem Einkommen Ihres Partners.
Alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Das Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ausgenommen sind hierbei Personen über 65 und unter 15 Jahren, da diese dem Arbeitsmarkt per Gesetz nicht zur Verfügung stehen (§ 7 SGB II).
Für Personen unter 15 Jahren erhalten Erziehungsberechtigte Sozialhilfe/Sozialgeld oder einen Kinderzuschlag. Altersrentner und Personen über 65 Jahren mit einer kleinen Rente, können gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen.
Mit dem Witwenrente-Rechner ermitteln Sie den Anspruch aus der großen und der kleinen Witwenrente, auch unter der Voraussetzung eines eigenen Einkommens oder Rentenbezuges.
Im Falle eines Todes des Ehepartners haben Hinterbliebene ein Anrecht auf Witwenrente. Die Höhe der Witwenrente hängt ab von verschieden Bestimmungen und Besonderheiten: Altes Recht oder neues Recht, große oder kleine Witwenrente.
Das alte Recht trifft zu wenn Ihr Ehepartner vor dem 01.02.2002 gestorben ist. Falls er nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, gilt das alte Recht auch, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mind. ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.
Das neue Recht trifft zu, wenn die Eheschließung nach dem 31.12.2001 stattgefunden hat. Aber auch dann wenn Sie früher geheiratet haben und beide Ehepartner nach dem 1.01.1962 geboren wurden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der großen und kleinen Witwenrente, in Abhängigkeit bestimmter Lebensumstände.