Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Schnellberechnungen für Steuern und Geld
Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Schnellberechnungen für die Bereiche Steuern, Wirtschaft und Geld.
Steuer-Schnellberechnung für Altersrentner
Mit dieser Schnellberechnung können Altersrentner grob überschlägig ermitteln, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung grundsätzlich verpflichtet sind und welche Einkommensteuerbelastung dabei voraussichtlich entstehen wird.

Da es sich um eine einfache Schnellberechnung handelt, werden hier gewisse Annahmen vorausgesetzt. So geht diese Berechnung stets davon aus, dass ausschließlich Renteneinnahmen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung erzielt werden und darüber hinaus keine weiteren einkommensteuerlich relevanten Einkünfte vorhanden sind und das keinerlei individuellen Aufwendungen (wie z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen) zum Ansatz kommen.


Die Schnellberechnung soll lediglich als Orientierungshilfe dienen, ob ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei empfehlenswert erscheint. Bei Bedarf können Sie HIER einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.
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