Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Unsere Leistungen im Detail
Die Grenzen unseres Denkens sind die Grenzen unseres Erfolges.

Der Bereich der Steuerberatung unterteilt sich aus unserer Sicht im Wesentlichen in drei Bereiche.

Der wesentlichste und auch bedeutenste Bereich umfasst die steuerliche Gestaltungsberatung einschließlich der Steuerplanung. Hier werden die grundsätzlichen Weichen für den (steuerlichen) Erfolg Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Aktivitäten zur Einkünfteerzielung gestellt. Beginnend bei der Existenzgründungsberatung und der richtigen Wahl der Rechtsform reicht hier das Leistungsspektrum über die Steuergestaltung, Steuerplanung und Steuersatzoptimierung bis hin zur steueroptimalen Umwandlung von Unternehmen und letztendlich zur Beratung hinsichtlich von Unternehmensnachfolgen und/oder vorweggenommenen Erbfolge und endet schließlich bei der Planung und Durchführung der steueroptimalen Erbfolge.
Hierbei sind es oft Details, die über die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen entscheiden, denn viele Lebenssachverhalte lösen (oftmals ungewollt) Steuerzahlungsverpflichtungen aus. Dabei kann die Höhe der zu zahlenden Steuern oftmals durch eine geeignete Sachverhaltsgestaltung gemindert werden.
Wir stehen im engen Austausch mit Ihnen und kennen Ihre betrieblichen Hintergründe und Lebensumstände. So können wir aktiv Vorschläge für die steuerliche Gestaltung im Rahmen der gesetzlichen Spielräume machen. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheit­lichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.



Der zweite Bereich umfasst die steuerliche Beratung im Rahmen der klassischen Deklarationsaufgaben, wie Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse und auch Steuererklärungen. Hierbei geht es weniger um die o.g. Gestaltungsberatung oder Sachverhaltsgestaltungen sondern vielmehr im Rahmen bereits verwirklichter Sachverhalte um Beratung hinsichtlich der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens.
Auch hierbei richten wir unsere Beratungsstrategie an der langfristigen Steueroptimierung aus und verlieren im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung diesen Fokus auch nicht durch scheinbar günstige kurzfristige Mitnahmeeffekte aus den Augen.





Der dritte Bereich betrifft die steuerliche Beratung im Rahmen der sogenannten Steuerabwehrberatung. Dieser Bereich beginnt für uns dort, wo die Finanzverwaltung mehr von Ihnen verlangt, als dem Staat nach dem Gesetz  zusteht. Dabei sind die Anlässe für eine Steuerabwehrberatung vielfältig und reichen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof bis hin zur Verteidigung in Steuerstrafverfahren und in Steuerbußgeldverfahren. Der in der Praxis bedeutenste Anlass stellt jedoch die Begleitung, Unterstützung und Vertretung im Rahmen einer Betriebsprüfung dar, welche nicht selten von Seiten der Finanzverwaltung fiskalisch motiviert sind. Damit eine anstehende Betriebsprüfung ihren Schrecken verliert, kümmern wir uns sorgfältig um die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung. Wir bereiten Sie auf die jeweilige Prüfung vor, indem wir mögliche Aufgriffspunkte in Ihrem Unternehmen analysieren, welche wir als mögliche Beanstandungen mit Ihnen besprechen und diskutieren mit Ihnen entsprechende Argumentationen. Weiterhin begleiten wir Sie bei der  Eröffnung der Betriebsprüfung und der Betriebsbesichtigung mit dem Betriebsprüfer und betreuen Sie während der gesamten Dauer der Prüfung. Dabei nehmen wir selbstverständlich auch an  stattfindenden Besprechungen teil. Nach Abschluss der Prüfung überprüfen wir den Prüfungsbericht auf Einhaltung der Absprachen mit dem Prüfer und auf die Korrektheit der  Prüfungsfeststellungen. Darüber hinaus überprüfen wir die daraufhin ergehenden, geänderten Steuerbescheide. Daneben geben wir Ihnen Hinweise auf notwendige Änderungen im Hinblick auf kommende Prüfungen und auf weitere notwendige Berichtigung von Erklärungen gemäß § 153 AO.
Und natürlich stehen wir Ihnen engagiert zur Seite, falls doch einmal Differenzen mit dem Prüfer ausgeräumt werden müssen. Bei Betriebsprüfungen präsentieren wir uns als qualifizierte Vertreter Ihrer Interessen.
Das deutsche Steuerrecht zählt zu den kompliziertesten Steuerrechtssystemen weltweit und durch ständige Änderungen und Korrekturen zunehmend komplexer. Somit nehmen natürlich auch die Anzahl der strittigen Regelungen ständig zu. Hier treten wir für Sie ein, um Ihre Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung entsprechend durchzusetzen. Damit wir dies gewährleisten können, ist es für uns selbstverständlich und auch unabdingbar, dass wir uns ständig informieren und fortbilden, um über die aktuellen Rechtsentwicklungen sowie die anhängigen und entschiedenen Verfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof Bescheid zu wissen.



Über die hier genannten Bereiche hinaus umfasst der Bereich der Steuerberatung natürlich noch viele weitere Bereiche. Um den Anspruch auf ganzheitliche Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte gerecht zu werden, können hier vor allem Beratungsschwerpunkte im Bereich der Unternehmensberatung und dabei insbesondere der betriebswirtschaftlichen Beratung nicht vernachlässigt werden. In diesen Bereichen unterstützen wir Sie sowohl bei Planungsrechnungen und Rentabilitätsranalysen mit Liquiditätsvorschau und Investitionsplanungen, Anträgen auf Gewährung von Fördermitteln, Zuschüssen und Zulagen, Betriebliche Altersvorsorge, Berechnungen zu Kapitaldienstfähigkeiten, Kauf-/Leasingvergleiche, Bilanzanalysen als auch bei Teilnahmen an Bankgesprächen und Kreditverhandlungen, Prüfung von Kredit- und Anlageangeboten und Beratung im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen.






Leistungsumfang der Steuererberatung:

steuerliche Gestaltungsberatung einschließlich der Steuerplanung, insbesondere:
    • Existenzgründungsberatung einschl. Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen
    • Beratungen zur Rechtsformwahl
    • steuerliche Optimierung von Vertragsgestaltungen (insbesondere Kaufverträgen, Gesellschaftsverträgen sowie Anstellungsverträgen)
    • Steuergestaltung, Steuerplanung und Steuersatzoptimierung
    • Beratungen zu Gestaltungen betrieblicher oder privater Rechtsverhältnisse zur Senkung der Steuerbelastung
    • Beratungen zu Änderungen im Steuerrecht
    • Beratungen, Planungen und Durchführung von Unternehmensumwandlungen oder Umstrukturierungen
    • Beratungen zur Unternehmensnachfolge
    • Beratungen zu vorweggenommenen Erbfolgeregelungen
    • Beratungen zur Steueroptimierung bei Erbfolgeregelungen und/oder Schenkungen
    • Beratungen zur Erstellung von Notfallkonzepten
    • Beratungen und Unterstützung bei Unternehmensverkäufen und Unternehmensliquidationen
steuerliche Beratung im Rahmen von Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
steuerliche Beratung im Rahmen der Steuerabwehrberatung, insbesondere:
    • Beratungen und Durchführung vom außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren mit der Finanzverwaltung
    • Beratungen und Durchführung von Gerichtsverfahren mit Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
    • Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren und Steuerbußgeldverfahren
    • Vorbereitung, Begleitung, Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen
    • Vertretung in sonstigen Fällen gegenüber der Finanzverwaltung
Unternehmensberatung
betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere:
    • Planungsrechnungen und Rentabilitätsranalysen mit Liquiditätsvorschau und Investitionsplanungen
    • BWA-Analysen
    • Bilanzanalysen
    • Beratung und Unterstützung zu Anträgen auf Gewährung von Fördermitteln, Zuschüssen und Zulagen
    • Beratung zur Steueroptimierung bei der betrieblichen Altersvorsorge
    • Berechnungen zu Kapitaldienstfähigkeiten
    • Berechnungen von Kauf- und Leasingvergleichen
    • Erstellung von Finanzübersichten
    • Teilnahme an Bankgesprächen und Kreditverhandlungen
    • Prüfung von Kredit- und Anlageangeboten
    • sonstige Beratungen im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen
    • Beratungen und Durchführung von Unternehmensbewertungen


Die Finanzbuchführung ist das wesentliche Element und somit der Kern des betrieblichen Rechnungswesens. Sie dient Ihnen als wichtige Informationsquelle und spiegelt  Ihr Unternehmen laufend zahlenmäßig wieder. Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines jeden  Unternehmens ist unter anderem ein gut geführtes, zeitnahes Rechnungswesen.

Die Daten haben, unabhängig von der Größe Ihres  Unternehmens, intern wie extern eine große Bedeutung. Sie sind unverzichtbare Grundlage der Kosten- und Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens und Basis für betriebliche Planungen in Ihrem Unternehmen.  Die Auswertungen der laufenden Finanzbuchhaltung sind Teil der Unterlagen, die Sie als Kreditnehmer zur Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG an Ihre Hausbank einreichen müssen. Wir erstellen im Rahmen der Finanzbuchführung in Abstimmung mit Ihnen Auswertungen, die den aktuellen Unternehmensstand wiederspegeln und Ihnen somit als unternehmerische Entscheidungsgrundlagen dienen.
Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist mehr als ein notwendiges Übel oder störender Verwaltungsaufwand, sie ist grundlegender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen!

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem an Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihr spezielles Informationsbedürfnis angepasstes Leistungsangebot im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.









Leistungsumfang der Finanzbuchhaltung:

Einrichten der Buchführung (personelle und organisatorische Unterstützung bei Vorbereitung und Verwaltung der Buchführungsunterlagen sowie Bereitstellung der notwendigen Apps zur Führung von Kassebüchern sowie Rechnungsein- und ausgangsbüchern)
Erstellung der laufenden Buchführung (Erfassen der Geschäftsvorfälle anhand der Kassenaufzeichnungen und -belege, der Bankkonten und -belege sowie der Eingangs- und Ausgangsrechnungen und Abstimmung unklarer Sachverhalte)
Erstellung von Mandantenrückfragelisten zur Unterstützung der Abstimmung unklarer Sachverhalte
Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Erstellung und Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (EU-Sachverhalte)
Offene Posten-Auswertungen
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Entwicklung und Erstellung individueller Auswertungen
Erstellung von Planrechnungen
Digitale Archivierung des Belegwesens
Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick
Einbindung von Softwareschnittstellen zum Import von Fibu-Daten aus Kundensystemen und Online-Banking-Daten
Anlagenbuchführung
Kontrolle und Abstimmung der Buchhaltung
Unterstützung von Selbstbuchern (entweder als ASP-Lösung innerhalb unseres Softwaresystems oder über die Komplettlösung unseres Kooperationspartners SevDesk)


Der Bereich der Lohnabrechnungen umfasst neben der klassischen  Lohnbuchhaltung auch die Bereiche der steueroptimierten Lohn- und  Gehaltsgestaltung,  der Beratung zur Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Betreuung bei  Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum von  Einzelaufgaben, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits-  und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Detailkenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind  unerlässliche Voraussetzung, um rechtssichere und fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen und somit eine spätere Arbeitgeberhaftung zu vermeiden.

Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist Vertrauenssache, denn sie berührt einen der sensibelsten Bereiche in dem Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Überlassen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung daher unseren qualifizierten Fachleuten.
Wir sind Ihnen ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Selbstverständlich können wir die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht ohne Ihre Mithilfe bzw. Unterstützung erstellen. Notwendige Informationen sollten Sie uns zu festen Terminen übermitteln. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir Sie dabei um die Einhaltung der Schriftform. Bei Bedarf stellen wir Ihnen hierfür zur Unterstützung diverse Arbeitshilfen im Downloadbereich zur Verfügung.



Leistungsumfang der Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (kuvertiert für die Arbeitnehmer und offen für den Arbeitgeber(hier ein Muster))
Führung von Lohnkonten
Einrichtung und Änderungen von Mitarbeiterstammdaten ( z.B. Eintritt und Austritt von Mitarbeitern, Änderung von Anschriften und Steuerklassen usw.)
Ausdruck von Überweisungsträgern der Lohnzahlungen bzw. Erstellung von SEPA-XML-Dateien zum Import ins Onlinebanking
Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
Erstellung der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Beitragsnachweise für die Krankenkassen
Erstellung der Lohnbuchungsliste für die Finanzbuchhaltung
Erstellung der jährlichen Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften
Erstellung der Jahresentgeltsmeldungen an die Deutsche-Rentenversicherung
Erledigung der kompletten elektronischen Meldeverfahren ( z.B. ELSTAM, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise,AAG-Entgeltfortzahlungserstattung, DEÜV-Meldungen, elektronische Verdienstbescheinigungen, BEA-Bescheinigungen usw.)
Erstellung von Sonderberechnungen (z.B. Lohnvergleichsberechnungen, Nettolohnabrechnungen, Kurzarbeitergeldberechnung, Sachbezugsermittlungen, Entgeltumwandlungen und Zuschüsse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge)
Ermittlung und Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei Mehrfachbeschäftigungen
Erledigung des gesamten Bescheinigungs- und Antragswesens ( z.B. Elterngeldbescheinigung, Arbeitsbescheinigungen, Nebenverdienstbescheinigungen, AG-Bescheinigung für ALG II, Kinderzuschlagsbescheinigung, Schwerbehinderten-Abgabe, Wohngeldbescheinigungen, A1-Anträge und Bescheinigungen usw.)
Erstellung und Führung von Statistiken (z.B. Urlaubsübersicht, Arbeitszeitkonten, Fehlzeitenübersicht, Beschäftigungsstatistiken)
Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick (für die Arbeitnehmer gibt es eine eigene App von die Lohndokumente)
Vorbereitung, Betreuung und Teilnahme an Prüfungen (Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt, Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sowie Prüfungen durch Zoll, Bundesagentur für Arbeit oder Urlaubskassen)
Beratung zur Gestaltung und Optimierung der Nutzung steuer- und/oder sozialversicherungsfreier Vergütungsbestandteile
Steuerklassenoptimierung
Unterstützung bei Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen
Unterstützung von Mitarbeitergesprächen und Erstellung von Zusatzauswertungen gemäß Ihren Vorgaben


Der Jahresabschluss ist die wichtigste Informationsquelle für Banken und Gläubiger, um Ihr Unternehmen zu bewerten. Darüber hinaus bildet er die Grundlage für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Der Jahresabschluss beginnt für uns nicht erst mit Ende des Geschäftsjahres. Bereits während der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung prüfen wir sämtliche uns bekannten Geschäftsvorfälle auf eine Relevanz für die besondere Berücksichtigung beim Jahresabschluss. Wir sprechen mit Ihnen bereits unterjährig über die  Auswirkungen Ihrer unternehmerischen Entscheidungen auf den jeweiligen Jahresabschluss.

Abhängig von den für Ihr Unternehmen geltenden Buchführungsvorschriften erstellen wir die fälligen Jahresabschlüsse im Rahmen einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen auch einen Erläuterungsbericht und führen Plausibilitätsprüfungen durch. Für Angehörige der freien Berufe und Kleinunternehmer erstellen wir  Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, für Kaufleute und  Kapitalgesellschaften Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen.

Das unterjährige Führen Ihrer Anlagenbuchhaltung verbessert nicht nur die Aussagekraft und Qualität der Finanzbuchhaltung sondern sorgt auch vor allem im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für Kontinuität und Planbarkeit des Ergebnisses.

Hinsichtlich der Erstellung von Abschlüssen unterstützen wir Sie in jeder Unternehmensphase, von der Eröffnungsbilanz bis zur Aufgabe- bzw. Liquidationsbilanz. Damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, erstellen wir für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht einschließlich aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
Überlassen Sie uns die Aufgaben, welche Sie von Ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.
Bei Bedarf bereiten wir für Sie den Jahresabschluss Ihres Unternehmens  grafisch auf und präsentieren Ihnen diesen per Beamer oder Großbildschirm.
Satt viele Zahlen verstehen zu müssen, können Sie sich auf die wichtigsten Fakten konzentrieren, die wir Ihnen verständlich erläutern.



Leistungsumfang der Jahresabschlusserstellung:

Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach HGB (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggfs. Anhang)
Erstellung von Steuerbilanzen mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung
Erstellung von Eröffnungs- und/oder Einbringungsbilanzen
Erstellung von steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
Erstellung von Kapitalkontenentwicklungen der Gesellschafter bei Personengesellschaften
Erstellung von Zwischenabschlüssen
Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidations- und/oder Betriebsaufgabebilanzen
Erstellung von Erläuterungsberichten zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Durchführung von Plausibilitätsprüfungen (beschränkt auf einzelne Positionen oder  umfassend mit entsprechender Bescheinigung als Grundlage zu Erfüllung der Anforderungen gemäß § 18 KWG für Banken)
Jahresabschlussanalyse mit Kennziffernauswertung
Offenlegung/Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung und Übermittlung von E-Bilanzen an die Finanzverwaltung
Erstellung und Übermittlung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) an die Finanzverwaltung
Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung Ihres Jahresabschlussgespräches mit der Hausbank
Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick


Im Bereich der Steuererklärungen betreuen wir Unter­nehmen ebenso wie  Privatpersonen und Freiberufler. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen den regelmäßig (meist jährlich) wiederkehrenden Steuerdeklarationsaufgaben, welche meistens im Rahmen und im engen zeitlichen Zusammenhang mit Jahresabschlüssen erledigt werden und den unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen, welche nur bei Verwirklichung des entsprechenden Steuerenstehungstatbestandes anfallen.

Wir erstellen die Steuererklärungen zu allen Steuerarten und sprechen mit Ihnen frühzeitig über die jeweiligen Auswirkungen der erwarteten Steuerzahlungen auf Ihre Liquidität.
Dabei kennen wir uns mit der jeweils aktuellen  Gesetzeslage aus und machen Ihre Steuerwahlrechte entsprechend geltend.
In einem Gespräch vor der Erstellung der Steuererklärung prüfen wir mit Ihnen die Geltendmachung von Steuersparmöglichkeiten. Bei der Übergabe der fertigen Steuererklärung teilen wir Ihnen das zu erwartende Ergebnis mit, analysieren auf Wunsch Veränderungen der Steuerbelastung gegenüber den Vorjahren und geben Ihnen Gestaltungshinweise zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung mit auf den Weg.

Wir begleiten  den gesamten Prozess Ihrer Steuererklärungen von der Er­stel­lung und Ein­rei­chung bis hin zur Überprüfung Steuerbescheide und die Durchführung der be­hörd­lichen Kommuni­kation.
Begegnen  Sie Rückfragen von Behörden und Banken nicht mehr unvorbereitet: Mit  uns haben Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei sämtlichen Rückfragen bestens berät und unter­stützt.

Die vom Finanzamt ergangenen Steuerbescheide prüfen wir sorgfältig und besprechen mit Ihnen die Ergebnisse. Sollte es wegen fehlerhaften Steuerbescheiden notwendig sein, legen wir für Sie Rechtsmittel ein und kämpfen für Ihre Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.



Leistungsumfang der Steuererklärungen:

Erstellung von sonstigen steuerlichen Gewinnermittlungen ( z.B. Überschussermittlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit)
Erstellung von regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
    • Einkommensteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Umsatzsteuerjahreserklärungen
    • Gewerbesteuererklärungen (einschl. evtl. Zerlegungserklärungen)
    • Körperschaftsteuererklärungen mit Anlagen (einschl. evtl. Zerlegungserklärungen)
    • Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
Erstellung von unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
    • Schenkungsteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erbschaftsteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
    • Erklärungen zur Feststellung oder Fortschreibung des Einheitswerts von Grundvermögen
Erstellung von Steueranmeldungen:
    • Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Zusammenfassende Meldungen (EU-Sachverhalte)
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Kapitalertragsteueranmeldungen
Erstellung von Anträgen im Besteuerungsverfahren
    • Antrag auf Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden
    • Antrag auf Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten
    • Antrag auf Widerruf von rechtmäßigen Verwaltungsakten
    • Antrag auf Änderung von Steuervorauszahlungen
    • Antrag auf Verrechung von Steuerguthaben mit Steuerschulden
    • Antrag auf Fristverlängerung
    • Antrag auf Stundung von fälligen Steuerzahlungen
    • Antrag auf Erlass von Steuern oder steuerlichen Nebenleistungen
    • Antrag auf Nichtveranlagung und/oder Erteilung einer  Nichtveranlagungsbescheinigung
Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick
Übernahme und Durchführung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren (z.B. Klärungen im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung durch die Finanzverwaltung, Nachreichung von Unterlagen, Beantwortung von Anfragen der Finanzverwaltung usw.)
Archivierung und Überprüfung von Steuerbescheiden
Übernahme und Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens mit den Finanzbehörden
Übernahme und Durchführung des gerichtlichen Klageverfahrens mit den Finanzgerichten und/oder Bundesfinanzhof

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