Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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persönliches Erstgespräch
     
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen im kostenfreien und persönlichem Erstgespräch.

Sicher werden Sie sich als eventueller zukünftiger Mandant, der bereits feste Vorstellungen und Absichten hat, fragen, warum es überhaupt ein Erstgespräch geben soll und warum dieses von unserer Seite kostenfrei angeboten wird.

Die folgenden Informationen sollen diese Frage beantworten.

Vertrauen bekommt man nicht einfach so geschenkt. Vielmehr entsteht es erst durch eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das Fundament für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit ist jedoch eine vertrauensvolle Beziehung.
Um dieses Dilemma sinnvoll lösen zu können, müssen sowohl wir als Steuerberater als auch Sie als der (zukünftige) Mandant gewisse Vorleistungen erbringen.
Der Erfolg und die Dauer der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns hängt entscheidend vom gegenseitigen Vertrauen ab. Somit ist es für beide Seiten wichtig und unerlässlich, dass wir uns gegenseitig persönlich kennenlernen können und zwar ohne jede Zwänge sowohl für Sie als auch für uns.

Mit diesem persönlichen Erstgespräch sollen Sie die Möglichkeit bekommen, uns und unsere Beratungsphilosophie kennenzulernen, um somit besser entscheiden zu können, ob Sie uns Ihr Vertrauen schenken wollen. Ein weiterer sehr bedeutender Klärungspunkt in diesem Erstgespräch ist der von Ihnen gewünschte Beratungs- und Betreuungsbedarf, verbunden mit unserer Aussage hinsichtlich der kapazitiven Abdeckung in fachlicher und zeitlicher Hinsicht. So können künftige Missverständnisse verhindert werden noch bevor sie überhaupt entstehen. Dazu trägt auch eine grobe Kostenabschätzung über die für Sie zu erwartenden Gebühren für unsere künftige Tätigkeit bei.

Damit das persönliche Erstgespräch für Sie auch völlig unverbindlich ist, werden hierfür von unserer Seite keinerlei Gebühren erhoben. Das bleibt auch dann der Fall, wenn Sie sich nach diesem Gespräch nicht für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden möchten. Für gewöhnlich beträgt die Dauer eines Erstgesprächs selten länger zwei Stunden, sofern es sich lediglich auf die oben genannten Ziele bezieht. Wünschen Sie ein abgekürztes Erstgespräch und/oder bereits dafür konkrete Beratungsleistungen, dann läßt sich dies bereits auch kombinieren. Da diese Beratungsleistungen dann jedoch nicht mehr Gegenstand des Erstgespräches sind, erbringen wir diese dann bereits kostenpflichtig. Damit Sie jederzeit wissen, in welchem Bereich von Gesprächen wir uns befinden, werden wir Sie stets darauf aufmerksam machen, ab wann wir eine kostenpflichtige Leistung erbringen. Ohne Ihre Zustimmung erbringen wir keine kostenpflichtige Leistungen.

Das persönliche Erstgespräch kann sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch an einem Ort Ihrer Wahl (z.B. Ihre Betriebsräume oder Wohnräume) stattfinden.

Damit wir uns bei individuellen Themenwünschen bereits gezielt auf dieses Gespräch vorbereiten können, benötigen wir jedoch noch einige Informationen von Ihnen. Daher möchten wir Sie bitten, dass folgende Terminvereinbarungsformular vollständig auszufüllen. Natürlich können Sie uns auch gern telefonisch kontaktieren und Ihre Wünsche fernmündlich mitteilen.

Wir freuen uns auf unser Erstgespräch mit Ihnen.

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