Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Steuererklärungen

Im Bereich der Steuererklärungen betreuen wir Unter­nehmen ebenso wie  Privatpersonen und Freiberufler. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen den regelmäßig (meist jährlich) wiederkehrenden Steuerdeklarationsaufgaben, welche meistens im Rahmen und im engen zeitlichen Zusammenhang mit Jahresabschlüssen erledigt werden und den unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen, welche nur bei Verwirklichung des entsprechenden Steuerenstehungstatbestandes anfallen.

Wir erstellen die Steuererklärungen zu allen Steuerarten und sprechen mit Ihnen frühzeitig über die jeweiligen Auswirkungen der erwarteten Steuerzahlungen auf Ihre Liquidität.

Wir begleiten  den gesamten Prozess Ihrer Steuererklärungen von der Er­stel­lung und Ein­rei­chung bis hin zur Überprüfung Steuerbescheide und die Durchführung der be­hörd­lichen Kommuni­kation.
Begegnen  Sie Rückfragen von Behörden und Banken nicht mehr unvorbereitet: Mit  uns haben Sie einen kompetenten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei sämtlichen Rückfragen bestens berät und unter­stützt.



Leistungsumfang der Steuererklärungen:

Erstellung von sonstigen steuerlichen Gewinnermittlungen ( z.B. Überschussermittlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit)

Erstellung von regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
    • Einkommensteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Umsatzsteuerjahreserklärungen
    • Gewerbesteuererklärungen (einschl. evtl. Zerlegungserklärungen)
    • Körperschaftsteuererklärungen mit Anlagen (einschl. evtl. Zerlegungserklärungen)
    • Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte

Erstellung von unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
    • Schenkungsteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erbschaftsteuererklärungen mit Anlagen und Ermittlung der Einkünfte
    • Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
    • Erklärungen zur Feststellung oder Fortschreibung des Einheitswerts von Grundvermögen

Erstellung von Steueranmeldungen:
    • Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Zusammenfassende Meldungen (EU-Sachverhalte)
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Kapitalertragsteueranmeldungen

Erstellung von Anträgen im Besteuerungsverfahren
    • Antrag auf Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden
    • Antrag auf Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten
    • Antrag auf Widerruf von rechtmäßigen Verwaltungsakten
    • Antrag auf Änderung von Steuervorauszahlungen
    • Antrag auf Verrechung von Steuerguthaben mit Steuerschulden
    • Antrag auf Fristverlängerung
    • Antrag auf Stundung von fälligen Steuerzahlungen
    • Antrag auf Erlass von Steuern oder steuerlichen Nebenleistungen
    • Antrag auf Nichtveranlagung und/oder Erteilung einer  Nichtveranlagungsbescheinigung

Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick

Übernahme und Durchführung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren (z.B. Klärungen im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung durch die Finanzverwaltung, Nachreichung von Unterlagen, Beantwortung von Anfragen der Finanzverwaltung usw.)

Archivierung und Überprüfung von Steuerbescheiden

Übernahme und Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens mit den Finanzbehörden

Übernahme und Durchführung des gerichtlichen Klageverfahrens mit den Finanzgerichten und/oder Bundesfinanzhof
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