Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchführung ist das wesentliche Element und somit der Kern des betrieblichen Rechnungswesens.
Sie dient Ihnen als wichtige Informationsquelle und spiegelt  Ihr Unternehmen laufend zahlenmäßig wieder. Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines jeden  Unternehmens ist unter anderem ein gut geführtes, zeitnahes Rechnungswesen.

Die Daten haben, unabhängig von der Größe Ihres  Unternehmens, intern wie extern eine große Bedeutung. Sie sind unverzichtbare Grundlage der Kosten- und Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens und Basis für betriebliche Planungen in Ihrem Unternehmen.  Die Auswertungen der laufenden Finanzbuchhaltung sind Teil der Unterlagen, die Sie als Kreditnehmer zur Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG an Ihre Hausbank einreichen müssen. Wir erstellen im Rahmen der Finanzbuchführung in Abstimmung mit Ihnen Auswertungen, die den aktuellen Unternehmensstand wiederspegeln und Ihnen somit als unternehmerische Entscheidungsgrundlagen dienen.
Eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist mehr als ein notwendiges Übel oder störender Verwaltungsaufwand, sie ist grundlegender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen!


Wir unterstützen Sie gerne mit unserem an Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihr spezielles Informationsbedürfnis angepasstes Leistungsangebot im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.




Leistungsumfang der Finanzbuchhaltung:

  • Einrichten der Buchführung (personelle und organisatorische Unterstützung bei Vorbereitung und Verwaltung der Buchführungsunterlagen sowie Bereitstellung der notwendigen Apps zur Führung von Kassebüchern sowie Rechnungsein- und ausgangsbüchern)

  • Erstellung der laufenden Buchführung (Erfassen der Geschäftsvorfälle anhand der Kassenaufzeichnungen und -belege, der Bankkonten und -belege sowie der Eingangs- und Ausgangsrechnungen und Abstimmung unklarer Sachverhalte)

  • Erstellung von Mandantenrückfragelisten zur Unterstützung der Abstimmung unklarer Sachverhalte

  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Erstellung und Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (EU-Sachverhalte)

  • Offene Posten-Auswertungen

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Entwicklung und Erstellung individueller Auswertungen

  • Erstellung von Planrechnungen

  • Digitale Archivierung des Belegwesens

  • Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick

  • Einbindung von Softwareschnittstellen zum Import von Fibu-Daten aus Kundensystemen und Online-Banking-Daten

  • Anlagenbuchführung

  • Kontrolle und Abstimmung der Buchhaltung

  • Unterstützung von Selbstbuchern (entweder als ASP-Lösung innerhalb unseres Softwaresystems oder über die Komplettlösung unseres Kooperationspartners SevDesk)
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