Steuerkanzlei Andreas Tremel

Andreas Tremel - Logo
Telefon: +49 (36461) 205 88
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
Direkt zum Seiteninhalt

Mandanten
Der Downloadbereich für unsere Mandanten
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von nützlichen Downloads, wie z.B. Fernwartungstool, diverse Formularvordrucke, Arbeitshilfen, Erläuterungen und Merkblätter, mit denen Ihnen die Zusammenarbeit mit uns einfacher und besser gestaltet werden kann. Grundsätzlich wird der Downloadbereich in einen für alle zugänglichen Bereich und einen geschützten (bedarfsorientierten) Downloadbereich unterteilt.

TeamViewer - Quicksupportmodul von Steuerkanzlei Andreas Tremel


Hier können Sie sich das TeamViewer-Quicksupportmodul von unserer Kanzlei herunterladen, damit wir Ihnen bei Bedarf schnell und unkompliziert online direkt auf Ihrem PC helfen können. Wir sehen dabei direkt Ihren Bildschirminhalt und können bei Bedarf auch unterstützend in die Bedienung per Maus und Tastatur eingreifen.

Diese Software muß NICHT installiert werden. Nach dem Download starten Sie einfach die ausführbare Datei und bestätigen die Ausführung mit administrativen Rechten. Anschließend tragen Sie gegebenenfalls noch Ihren korrekten Namen ein und warten dann auf die Bestätigungsabfrage, dass wir Ihren Bildschirminhalt sehen dürfen.
Alles ist somit ganz einfach und problemlos, damit Ihnen schnell geholfen werden kann.

Alternativ können Sie HIER dieses Modul direkt von der TeamViewer-Homepage herunterladen.






SEPA-Lastschriftmandat für Thüringer Finanzämter


Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) unter Ihrer Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Dabei können Sie wählen, ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder ob nur bestimmte Abgabearten abgebucht werden sollen.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos.
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.

Vergessen Sie bitte nicht die zwei Unterschriften!

Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.




SEPA-Lastschriftmandat für Finanzämter aus Sachsen-Anhalt

Sie können zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) unter Ihrer Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Dabei können Sie wählen, ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder ob nur bestimmte Abgabearten abgebucht werden sollen.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos.
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.

Vergessen Sie bitte nicht die zwei Unterschriften!

Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.




Änderung der Bankverbindung beim Finanzamt


Mit diesem Formular können Sie die Änderung Ihrer Bankverbindung dem Finanzamt mitteilen.

Hinweis:
Wünschen Sie die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, so müssen Sie für diese neue Bankverbindung ein neues SEPA-Lastschriftverfahren erteilen (siehe oben) !
Ein bereits bestehendes SEPA-Lastschriftmandat verliert mit der Änderung der Bankverbindung seine Gültigkeit.










Zurück zum Seiteninhalt