Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Lohnabrechnung
Der Bereich der Lohnabrechnungen umfasst neben der klassischen  Lohnbuchhaltung auch die Bereiche der steueroptimierten Lohn- und  Gehaltsgestaltung,  der Beratung zur Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Betreuung bei  Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum von  Einzelaufgaben, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits-  und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Detailkenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind  unerlässliche Voraussetzung, um rechtssichere und fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen und somit eine spätere Arbeitgeberhaftung zu vermeiden.

Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist Vertrauenssache, denn sie berührt einen der sensibelsten Bereiche in dem Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Überlassen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung daher unseren qualifizierten Fachleuten.
Wir sind Ihnen ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen zur Unterstützung diverse Arbeitshilfen im Downloadbereich zur Verfügung.



Leistungsumfang der Lohn- und Gehaltsabrechnung:

  • Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (kuvertiert für die Arbeitnehmer und offen für den Arbeitgeber(hier ein Muster))

  • Führung von Lohnkonten

  • Einrichtung und Änderungen von Mitarbeiterstammdaten ( z.B. Eintritt und Austritt von Mitarbeitern, Änderung von Anschriften und Steuerklassen usw.)

  • Ausdruck von Überweisungsträgern der Lohnzahlungen bzw. Erstellung von SEPA-XML-Dateien zum Import ins Onlinebanking

  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen

  • Erstellung der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen und Beitragsnachweise für die Krankenkassen

  • Erstellung der Lohnbuchungsliste für die Finanzbuchhaltung

  • Erstellung der jährlichen Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften

  • Erstellung der Jahresentgeltsmeldungen an die Deutsche-Rentenversicherung

  • Erledigung der kompletten elektronischen Meldeverfahren ( z.B. ELSTAM, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise,AAG-Entgeltfortzahlungserstattung, DEÜV-Meldungen, elektronische Verdienstbescheinigungen, BEA-Bescheinigungen usw.)

  • Erstellung von Sonderberechnungen (z.B. Lohnvergleichsberechnungen, Nettolohnabrechnungen, Kurzarbeitergeldberechnung, Sachbezugsermittlungen, Entgeltumwandlungen und Zuschüsse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge)

  • Ermittlung und Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei Mehrfachbeschäftigungen

  • Erledigung des gesamten Bescheinigungs- und Antragswesens ( z.B. Elterngeldbescheinigung, Arbeitsbescheinigungen, Nebenverdienstbescheinigungen, AG-Bescheinigung für ALG II, Kinderzuschlagsbescheinigung, Schwerbehinderten-Abgabe, Wohngeldbescheinigungen, A1-Anträge und Bescheinigungen usw.)

  • Erstellung und Führung von Statistiken (z.B. Urlaubsübersicht, Arbeitszeitkonten, Fehlzeitenübersicht, Beschäftigungsstatistiken)

  • Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick (für die Arbeitnehmer gibt es eine eigene App von die Lohndokumente)

  • Vorbereitung, Betreuung und Teilnahme an Prüfungen (Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt, Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sowie Prüfungen durch Zoll, Bundesagentur für Arbeit oder Urlaubskassen)

  • Beratung zur Gestaltung und Optimierung der Nutzung steuer- und/oder sozialversicherungsfreier Vergütungsbestandteile

  • Steuerklassenoptimierung

  • Unterstützung bei Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen

  • Unterstützung von Mitarbeitergesprächen und Erstellung von Zusatzauswertungen gemäß Ihren Vorgaben
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