Steuerkanzlei Andreas Tremel

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss ist die wichtigste Informationsquelle für Banken und Gläubiger, um Ihr Unternehmen zu bewerten.
Darüber hinaus bildet er die Grundlage für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Hinsichtlich der Erstellung von Abschlüssen unterstützen wir Sie in jeder Unternehmensphase, von der Eröffnungsbilanz bis zur Aufgabe- bzw. Liquidationsbilanz. Damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, erstellen wir für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht einschließlich aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
Überlassen Sie uns die Aufgaben, welche Sie von Ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.



Leistungsumfang der Jahresabschlusserstellung:

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach HGB (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggfs. Anhang)

  • Erstellung von Steuerbilanzen mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung

  • Erstellung von Eröffnungs- und/oder Einbringungsbilanzen

  • Erstellung von steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften

  • Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen bei Personengesellschaften

  • Erstellung von Kapitalkontenentwicklungen der Gesellschafter bei Personengesellschaften

  • Erstellung von Zwischenabschlüssen

  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidations- und/oder Betriebsaufgabebilanzen

  • Erstellung von Erläuterungsberichten zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Durchführung von Plausibilitätsprüfungen (beschränkt auf einzelne Positionen oder  umfassend mit entsprechender Bescheinigung als Grundlage zu Erfüllung der Anforderungen gemäß § 18 KWG für Banken)

  • Jahresabschlussanalyse mit Kennziffernauswertung

  • Offenlegung/Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger

  • Erstellung und Übermittlung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) an die Finanzverwaltung

  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung Ihres Jahresabschlussgespräches mit der Hausbank

  • Auswertungen wahlweise in Papierform, PDF oder über Addison OneClick
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