befristete Senkung der Umsatzsteuersätze

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
(Meyer A. Rothschild, Bankier - 1744–1812)
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.
(Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler)
Es macht die Bürger fröhlich,
wenn sie weniger Steuern zahlen müssen.
(Hans Eichel, Finanzminister a.D.)
Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht - 1906)
Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen ...
keine Einkommensteuer zu zahlen.
(James Dewar, Physiker und Chemiker)
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befristete Senkung der Umsatzsteuersätze

Steuerkanzlei Andreas Tremel
Veröffentlicht von Andreas Tremel in Steuernews · 6 September 2020
Sehr geehrte Mandant*innen,

aus aktuellem Anlass stellen wir Ihnen HIER ein Merkblatt zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 zu Ihrer Information zur Verfügung.
Viel Spaß beim Lesen der Lektüre.

Andreas Tremel


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